Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kältekumpels Kälte- und Klimatechnik
§1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur von Kälte- und
Klimaanlagen sowie für unseren Notdienst und Großanlagenbau.
2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn
der Leistungsausführung zustande.
2. Technische Änderungen im Zuge des Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder unserem Angebot.
2. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
- Planung und Bau von Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Großanlagen
- Regelmäßige Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben oder kundenspezifisch
- 24-Stunden-Notdienst für bestehende Kunden mit Wartungsvertrag
3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Wartungsverträge werden auf Grundlage eines Pauschal- oder Stundenpreises abgerechnet.
3. Notdiensteinsätze außerhalb der Geschäftszeiten werden mit einem Zuschlag berechnet. Die Höhe richtet sich nach
unserer gültigen Notdienst-Preisliste.
4. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Leistungen (einschließlich Notdienst) zurückzubehalten.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu
schaffen (z. B. freien Zugang zu technischen Anlagen).
2. Betriebsunterlagen, Schaltpläne, Sicherheitsdatenblätter o. Ä. sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§6 Fristen und Verzug
1. Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder unverschuldete Betriebsstörungen verlängern vereinbarte
Fristen angemessen.
§7 Abnahme und Mängelhaftung
1. Nach Fertigstellung ist eine Abnahme durch den Auftraggeber vorzunehmen. Bei Inbetriebnahme durch uns gilt die
Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel angezeigt werden.
2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung, schriftlich zu melden.
3. Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen 12
Monate, bei Wartungsarbeiten 6 Monate - jeweils ab Abnahme.
4. Bei eigenmächtigen Änderungen oder Eingriffen durch Dritte entfällt die Gewährleistung.
§8 Haftung
1. Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden bleibt unberührt.§9 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§10 Wartungsverträge und Notdienst
1. Wartungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten
zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
2. Der Notdienst steht nur Kunden mit gültigem Wartungsvertrag zur Verfügung.
3. Für den Notdienst gelten spezielle Einsatzbedingungen, die im Vertrag oder separat geregelt werden.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen
sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
§12 Gerichtsstand und Recht
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§13 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.