Gültig für alle Aufträge, Leistungen und Lieferungen.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen Kältekumpels Kälte- & Klimatechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Ausführungsbeginn zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich fixierten Angebot. Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Für die ausgeführten Arbeiten und gelieferten Materialien gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei erkennbaren Mängeln sind diese dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Notdienstleistungen werden zu den jeweils gültigen Notdiensttarifen erbracht. Reaktionszeiten werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags vertraglich zugesichert.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Bochum. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.